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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 465/03   

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https://dejure.org/2006,108271
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 465/03 (https://dejure.org/2006,108271)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.09.2006 - L 3 KA 465/03 (https://dejure.org/2006,108271)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. September 2006 - L 3 KA 465/03 (https://dejure.org/2006,108271)
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  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 465/03
    Das gilt auch bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt ist (BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 2) oder wenn zwischenzeitlich konkrete Abrechnungen ergangen sind (BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 3).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 465/03
    Anders als das SG hat der Senat in der Besetzung mit je einem ehrenamtlichen Richter aus dem Kreis der Krankenkassen und der Kassenzahnärzte entschieden (zur Besetzung allgemein vgl. BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 10).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 465/03
    Das gilt auch bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt ist (BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 2) oder wenn zwischenzeitlich konkrete Abrechnungen ergangen sind (BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 3).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 36/93

    Vergütungsvereinbarungen für poliklinische Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 465/03
    Hierzu gehört nicht die Vergütungsregelung (BSG SozR 3-2500 § 117 Nr. 1).
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